<o:p></o:p>Diese Maßnahme war erforderlich, weil der Verein seiner gesetzlichen Auskunftspflicht über die Verwendung der Spenden trotz mehrfacher Aufforderungen nicht nachkam. Der Verein wird sicherstellen, dass alle seine Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen, auch mittels Online-Spendenaufrufen, in Rheinland-Pfalz unterlassen.<o:p></o:p>
Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Spendensammlungen des Tierrechtsbund Aktiv e.V., zum Beispiel durch Internetaufrufe oder Abbuchungen von Förderbeiträgen, erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.<o:p></o:p>
Gut zu wissen!<o:p></o:p>
Organisationen, die in Rheinland-Pfalz öffentlich zu Spenden für karitative Zwecke aufrufen (z.B. Aufrufe im Internet, Zeitungen, Plakate etc.), haben auf Anforderung der ADD Unterlagen vorzulegen, die die Spendeneinnahmen, Kosten und die Spendenverwendung transparent darlegen (§ 9 Abs.1 SammlG). Dies dient dem Schutz der Spenderinnen und Spender, die darauf vertrauen, dass die Spende auch dem beworbenen Zweck zu Gute kommt. <o:p></o:p>
Hinweis an die Redaktionen<o:p></o:p>
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Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden.<o:p></o:p>
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