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Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mitteilung

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem Konto der Spender abgebucht werden.

Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und Förderer des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoauszüge, ob die wiederkehrenden Einzüge durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. 

 

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden. 

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