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Antrag abgelehnt – „Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.V.“ darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden sammeln

Spendendose des Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.V.

Trier/Rheinland-Pfalz – Die landesweit zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin sofort vollziehbar untersagt, Geldsammlungen und insbesondere die Fördermitgliederwerbung in Rheinland-Pfalz fortzusetzen. Bankeinzüge müssen durch den Verein gestoppt werden. Der Antrag des Vereins auf Erteilung einer Sammlungserlaubnis wurde zudem abgelehnt. Der Verein hat Widerspruch eingelegt. Aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs muss er die Verfügungen der ADD jedoch bis auf weiteres sofort beachten.

Nach einer umfassenden sammlungsrechtlichen Überprüfung ist keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben.   Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendenaufrufe oder Spendeneinzüge erfolgen sowie Spendendosen in Geschäften im Namen des Vereins Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.V. aufgestellt werden, wird um sofortige Mitteilung an die ADD gebeten. Nach Vereinsangaben sind 173 Spendendosen in rheinland-pfälzischen Geschäften aufgestellt.  

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung. 

 

Aktueller Zusatz vom Dezember 2019 Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.V.

Die ADD hat gegen den Verein Kolibri – Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland mit Sitz in Berlin ein landesweites Sammlungsverbot verfügt. Das Sammlungsverbot der ADD ist mittlerweile bestandskräftig geworden und weiterhin im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.

Gem. der Verbotsverfügung wurden alle im Namen des Vereins „Kolibri“ (noch) im Umlauf befindliche Spendendosen in Rheinland-Pfalz von den örtlichen Ordnungsbehörden eingezogen und die in den Spendendosen befindlichen Geldspenden einem unter Berücksichtigung des Spenderwillens bestimmten Zweck zugeführt.

Die Spendengelder wurden dem gemeinnützigen Verein Villa Kunterbunt e.V. am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, 54290 Trier, als Betreuungs- und Nachsorgezentrum für krebs-, chronisch- und schwerstkranke Kinder und deren Familien zur satzungsgemäßen Verwendung zur Verfügung gestellt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, im Dezember 2019

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