| Sammlungsrecht

ADD verfügt ein Sammlungsverbot gegen den Verein "Hilfe für krebskranke Kinder e.V." in Rheinland-Pfalz

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NWR sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist noch nicht bestandskräftig. 

 

Hilfe für krebskranke Kinder e.V. ruft bundesweit, unter anderem mittels seiner Internetseiten, zu Geldspenden auf und wirbt um fördernde Mitglieder. Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist. 

 

Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, sollten Spendensammlungen oder Bankeinzüge für Förderbeiträge im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW in Rheinland-Pfalz bekannt werden. 

 

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden. 

 

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