| Sammlungsverbot

ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins Hilfsaktion „Noma“ e.V. in Rheinland-Pfalz

Trier/Rheinland-Pfalz Der Hilfsaktion „Noma“ e.V. mit Sitz in Regensburg/Bayern wurde mit sofort vollziehbarer Verfügung untersagt, Spendensammlungen in Rhein-land-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot der ADD ist noch nicht bestandskräftig. Der Verein hat Widerspruch eingelegt, muss das Verbot aber aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs ab sofort beachten. 

Die sammlungsrechtliche Überprüfung der ADD -als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz- erfolgte aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung über aktuelle Spendeneinwerbekampagnen durch Versenden von Spendenbriefen, die auch durch das Bildmaterial- sehr eindringlich zu Geldspenden für hilfsbedürftige Kinder aufrufen. Die Überprüfung stand zudem im Zusammenhang mit Spendenbriefen des „Förderverein der Hilfsaktion Noma e.V.“ mit Sitz in Berlin, der aufgrund einer Verpflichtungserklärung gegenüber der ADD keine Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz mehr durchführt. Sollten dennoch Spendensammlungen des Vereins Hilfsaktion „Noma“ e.V. bzw. öffentliche Aufrufe hierzu in Rheinland-Pfalz bekannt werden oder Förderbeiträge eingezogen werden, zum Beispiel durch Bank-Einzugsermächtigungen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden.

 

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