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ADD untersagt den Verkauf der Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ in Rheinland-Pfalz

Logo der Obdachlosenzeitschrift Straßenlicht e.V.
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Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat einem hessischen Einzelunternehmen mit Sitz in Darmstadt den Verkauf der sogenannten Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ in Rheinland-Pfalz untersagt. Das sammlungsrechtliche Warenvertriebsverbot ist bestandskräftig.

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