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ADD informiert: Vorsicht bei Spenden in sozialen Medien

Trier/Rheinland-Pfalz – Jedes Jahr werden in Deutschland große Summen für karitative und gemeinnützige Zwecke gespendet. So sind auch viele Spendenaufrufe in sozialen Medien und Bezahldiensten im Internet abrufbar. Ob das gespendete Geld auch immer dort ankommt, wie es der Aufruf verspricht, ist nicht in allen Fällen gewährleistet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sorgt im Rahmen des Sammlungsgesetzes in Rheinland-Pfalz für einen verlässlichen Rahmen und gibt Hinweise für Spenderinnen und Spender.

„Jede Spenderin und jeder Spender will sicher sein, dass die Spenden auch tatsächlich dort angekommen wo sie benötigt werden“, erklärt Sven Brauers, Spendenaufsicht in der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. „Deshalb prüfen wir als Spendenaufsicht insbesondere, dass alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aber auch Spenderinnen und Spender müssen Vorsicht walten lassen.“

Während Spendenaufrufe im Internet oder per Post behördlich anlassbezogen überprüft werden können, bedürfen Spendensammlungen durch direkte Ansprache, beispielsweise an der Haustür oder in Fußgängerzonen, in Rheinland-Pfalz einer Sammlungserlaubnis der Stadt- oder Kreisverwaltung oder bei landesweiten Sammlungen der ADD. „Regionale Spendensammlungen haben natürlich den Vorteil, dass die zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden vor Ort erkennbar ist, beispielsweise im örtlichen Tierheim um die Ecke“, so Sven Brauers weiter. „Bei Spendenaufrufen, deren Umsetzung Spenderinnen und Spender nicht selbst überprüfen können, braucht es selbstverständlich einen verlässlichen Rahmen, für den wir in diesem Bereich sorgen.“

Für das kommende Jahr 2023 hat die ADD bereits 24 landesweite Haustür- und Straßensammlungen genehmigt. Entsprechende Übersichtskarten können im Bereich „Sammlungen“ unter www.add.rlp.de eingesehen werden.

Vorsicht bei Werbeanrufen zur dringlichen Geldspende

Insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie haben Spendenaufrufe über das Telefon enorm zugenommen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Zum Teil wird hier – gerade bei älteren Menschen – Druck ausgeübt, der die freie Willensbildung beim Spenden beeinträchtigen kann und die Möglichkeit die Seriosität des Sammelnden und den Sammlungszweck zu prüfen, einschränkt. Kontodaten zum Einzug einer Geldspende sollten über das Telefon auf gar keinen Fall preisgegeben werden. Hier ist zunächst eine sorgfältige Prüfung der spendensammelnden Institution wichtig. Weitere Informationen sind hier zu finden:

https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/sammlungen/

Hintergrund: Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz

Landesweite Spendensammlungen überwacht in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Die ADD prüft nicht nur die Antragsunterlagen bei erlaubnispflichtigen Spendensammlungen, z.B. bei Sammlungen mit der Spendenbüchse an der Haustür oder wenn bei der Fördermitgliederwerbung in der Fußgängerzone Passanten angesprochen werden, sondern auch bloße Internetspendenaufrufe oder 

Spendenbriefe in der Vorweihnachtszeit sind Teil der behördlichen Prüfungen. Diese sogenannten passiven Sammlungen bedürfen zwar keiner Erlaubnis, die ADD kann aber zum Schutz der Spenderinnen und Spender Überprüfungsverfahren einleiten, um festzustellen, ob die Sammlungen im Netz auch seriös sind. Jedoch ist für Spenderinnen und Spender immer die vorherige Information über den karitativen Zweck wichtig, den sie unterstützen möchten.

Durch das Sammlungsgesetz in Rheinland-Pfalz sind Sammlungsveranstaltende verpflichtet, auf Anfrage der Behörde die notwendigen Auskünfte für eine zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden zu erteilen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die ADD ein Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz verfügen. Im Jahr 2022 trifft das auf bisher vier Veranstalter zu, die mit einem Sammlungsverbot belegt sind bzw. die durch ein schriftliche Erklärung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz unterlassen. Bei Verstößen wird in aller Regel ein Zwangsgeld festgesetzt.

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