Trier/Rheinland-Pfalz – Der Verein „K.I.D.S. Kinderhilfe“ mit Sitz in Berlin hat sich aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise die Werbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz zu unterlassen.
Die sammlungsrechtlichen Überprüfung erfolgte im Zusammenhang mit der Überprü-fung des Vereins „Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V.“, der ebenfalls keine Samm-lungen mehr in Rheinland-Pfalz durchgeführt (siehe PM Nr. 11 vom 08.03.2019).
Sollten dennoch Spendenaufrufe beziehungsweise der Einzug fördernder Mitglieds-beiträge rheinland-pfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.