Trier/Rheinland-Pfalz – Der Verein Matthäus Hilfswerk e.V. mit Sitz in Lage/Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, in Rheinland-Pfalz keine Spendensammlungen sowie Fördermitglieder-Werbemaßnahmen zugunsten des Vereins durchzuführen.
Der Verein wird sicherstellen, dass alle Vertragspartner und Beauftragte Sammlungen, auch mittels Online-Spendenaufrufen, in Rheinland-Pfalz unterlassen.
Sollten dennoch in Rheinland-Pfalz Geldspendensammlungen – zum Beispiel durch Telefonwerbemaßnahmen oder Abbuchungen von Förderbeiträgen – erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden.