Trier/Rheinland-Pfalz – Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt. Die Aufsichts- Dienstleistungsdirektion (ADD) hat daher jetzt für die Landkreise Kaiserslautern, Neuwied und den Eifelkreis Bitburg-Prüm den Wahltermin für die Landratswahl ebenfalls auf den 24.September 2017 festgesetzt. „Wir haben gute Gründe für diese Entscheidung. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt das demokratisch erworbene Mandat der kommunalen Vertreter und ist für die Durchführung der Wahl zudem von organisatorischem Vorteil“, erklärt ADD-Präsident Thomas Linnertz.
Mehr Wähler sind ein stärkeres Mandat
Eine hohe Wahlbeteiligung ist nicht nur ein Ausdruck gelebter Demokratie, sie ist zugleich ein deutliches und starkes Mandat für die Gewählten. Wenn eine Landratswahl oder die Wahl eines Oberbürgermeisters und eine Bundestagswahl am gleichen Termin stattfinden, so ist davon auszugehen, dass die Wahlbeteiligung sehr hoch ist und das ist gut für die Demokratie. Das Ziel jeder Wahl sollte es sein, möglichst viele Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe zu bringen. Ein zeitgleicher Termin zweier Wahlen hilft dabei.
Landratswahlen und OB-Wahlen sind in erster Linie Persönlichkeitswahlen
Der zu wählende Landrat oder Oberbürgermeister wirkt und handelt in ganz erheblichem Umfang als Person, dabei sind seine Positionierungen zu kreiseigenen oder stadteigenen Themen für den Wähler von ganz besonderer Bedeutung. Der Wähler weiß dies und trifft seine Wahlentscheidung bewusst für seinen Landkreis und seine Stadt.
Gemeinsame Wahlen sind ein organisatorischer und finanzieller Vorteil
Um eine Wahl rechtssicher und reibungslos vorzubereiten und durchzuführen ist eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen der Kommune erforderlich. Diese sind kostspielig und personalintensiv. Für jeden Wahltermin wird zudem eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelfer benötigt. Für die Kommune, in der der Bürger seine Wahl tätigt, ist es daher einfacher und günstiger Wahlen zum gleichen Zeitpunkt abzuhalten.
Festlegung kommunaler Wahltermine ist Aufgabe der ADD
Die Festlegung von Wahlterminen auf kommunaler Ebene ist mit Bedacht vom Gesetzgeber in die Zuständigkeit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gelegt worden. Die ADD hört die Kommunen vor der Festlegung eines Wahltermins an und erörtert ausführlich die Terminvorschläge. Die ADD muss als übergeordnete Aufsichtsbehörde jedoch unabhängig von kreispolitischen und staatspolitischen Fragestellungen und Wahlerfolgsaussichten handeln und entscheiden. Die Festlegung des Zeitpunktes einer Wahl erfolgt daher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die bei der Wahl unbeteiligte Aufsichtsbehörde.