Verwaltungsgericht weist Klage wegen Erhöhung der Kreisumlage zurück

Trier/Kaiserslautern – Die Klage des Landkreises Kaiserslautern gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der Kreisumlage für das Jahr 2016 wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße abgewiesen. Erstmals bei einem Landkreis in Rheinland-Pfalz hatte die ADD als Kommunalaufsicht im Landkreis Kaiserslautern die Kreisumlage erhöht, da sich der Landkreis geweigert hatte, die Erhöhung selbst vorzunehmen (sog. Ersatzvornahme). Der Kreis hatte dagegen Klage erhoben.

Aufgrund der desolaten Haushaltslage des Landkreises war die Erhöhung der Kreisumlage zwingend erforderlich, um einen spürbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen, ohne dabei die Belange der kreisangehörigen Gemeinden aus dem Auge zu verlieren. Die Landkreise finanzieren sich in der Hauptsache aus Landesmitteln sowie der Kreisumlage, die die kreisangehörigen Gemeinden entrichten. Die Kreisumlage dient als Ausgleich für die Aufgaben, die der Landkreis im überörtlichen Bereich wahrnimmt, so beispielsweise in Teilen die Sozial- und Jugendhilfe sowie in der Schulträgerschaft der weiterführenden Schulen. Dies kommt allen zugute, ohne dass alle Gemeinden entsprechende Strukturen vorhalten und finanzieren müssen. 

Gerade vor dem Hintergrund dass sieben der zehn höchstverschuldeten Kommunen in Deutschland aus Rheinland-Pfalz kommen - darunter auch der Landkreis Kaiserslautern - ist das Urteil ein wichtiges Signal, dass die Kommunen das Ziel der Entschuldung ernsthaft ins Visier nehmen müssen.

„Ich erwarte durch das Urteil eine Konkretisierung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde im Umgang mit den defizitären Kommunen. Außerdem werden die Landkreise wichtige rechtliche Hinweise für die Festsetzung ihrer Kreisumlage erhalten“, so Präsident Thomas Linnertz in einer ersten Einschätzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. 

Allerdings kann der Landkreis Kaiserslautern gegen dieses Urteil noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. 

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