Verbotene „STREETWORKER“ Obdachlosenzeitungen in Rheinland-Pfalz – ADD verfügt 10.500 Euro Zwangsgeld

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte einem hessischen Unternehmer mit Sitz in Darmstadt bereits 2014 den Verkauf der vermeintlichen Obdachlosenzeitung „STREETWORKER“ in Rheinland-Pfalz unter-sagt, da eine Unterstützung für karitative Zwecke der Obdachlosenhilfe nicht nachgewiesen wurde. Die Zeitungen werden jedoch weiterhin durch den verantwortlichen Unternehmer vertrieben, sodass Zwangsmittel notwendig wurden. 

Wegen zahlreichen Verstößen gegen das bestandskräftige Sammlungs- und Verkaufsverbot hat die ADD – Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – ein Zwangsgeld in Höhe von 10.500 Euro verfügt. 

Sollte weiterhin der „STREETWORKER“ mit Angaben auf der Vorderseite der Zeitung wie „STREETWORKER von Obdachlosen für Jedermann“ und „Solidarität“ in Rhein-land-Pfalz verkauft werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung. Aktuelle Verkäufe bitte auch den Ordnungsämtern bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen mitteilen, damit eine Unterbindung des Verkaufs veranlasst werden kann. 

Teilen

Zurück