Trier/Wiltingen – Aus der Hand des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, konnte Josef Reinert das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in Empfang nehmen.
Josef Reinert aus Wiltingen hat sich insbesondere im berufsständischen Bereich bleibende Verdienste erworben. So wurde er 1989 als Arbeitnehmervertreter in die Vollversammlung der Handwerkskammer Trier gewählt und nahm zeitgleich auch als Vizepräsident einen Sitz im Vorstand der Kammer ein. Insgesamt 25 Jahre engagierte er sich in diesen Positionen in der handwerklichen Selbstverwaltung und trat für deren nachhaltige Förderung ein.
Den in der Handwerkskammer Trier vollzogenen Prozess der Umstrukturierung zu einer anerkannten Dienstleistungseinrichtung für die Arbeitnehmerschaft und die Handwerksbetriebe hat der 69jährige maßgeblich mitgeprägt. Besonders die qualifizierte Aus- und Weiterbildung, verbesserte Arbeitsbedingungen und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region standen im Vordergrund seines Handelns.
Von 1990 bis 2013 gehörte der Geehrte dem Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Trier an, wo er maßgeblich die Berufsbildungsarbeit mitgeprägte. Dies betraf beispielsweise vielfältige Initiativen zur Förderung lernbeeinträchtigter und benachteiligter Jugendlicher im Rahmen von Bildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung sowie die Einrichtung eines breiteren Bildungsangebotes für diesen Personenkreis.
Daneben engagierte sich Josef Reinert auch im sozialrechtlichen Bereich. So gehörte er von 1993 dem Vorstand der Innungskrankenkasse (IKK) an. Nach der Fusion der IKK Trier mit der IKK Koblenz rückte er in den Vorstand der daraus gebildeten IKK Rheinland-Pfalz Nord nach. Auch in der Gewerkschaftsarbeit brachte er sich ein. So wurde er 1989 in den Kreisverband der IG Bauen-Agrar-Umwelt gewählt und war ab 1990 stellvertretender Vorsitzender des Ortsverbandes Saarburg. Ebenso gehörte er zehn Jahre dem Vorstand des Bezirksverbandes an und war Mitglied der örtlichen Tarifkommission des Bauhauptgewerbes.