Hubschraubereinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau im Jahr 2020

Ein roter Hubschrauber fliegt über die Weinberge um die Pflanzen zu spritzen
Ein roter Hubschrauber fliegt über die Weinberge um die Pflanzen zu spritzen

Trier/Rheinland-Pfalz –Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im Steil- und Steilstlagenweinbau, kann neben den gängigen Techniken mit Bodengeräten unter besonderen Voraussetzungen auch durch Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Hubschrauberspritzung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Für die Hubschrauberspritzung dürfen nur solche zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Fungizide) in die Anwendungspläne aufgenommen werden, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach spezieller Prüfung für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt worden sind.

Während der von Mai bis Mitte August andauernden Hubschrauberspritzsaison 2020 ist jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.

Die ADD stellt der Öffentlichkeit Informationen über die genehmigten Anwendungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer nachfolgenden Internetseite unter dem Thema "Hubschrauberspritzung".

.
 

Teilen

Zurück