Hubschraubereinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau im Jahr 2019

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im Steil- und Steilstlagenweinbau, kann neben den gängigen Techniken mit Bodengeräten unter besonderen Voraussetzungen auch mit einer Hubschrauberspritzung durchgeführt werden. Eine Hubschrauberspritzung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist aber nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erlaubt. 

Bei der von Anfang Mai bis Mitte August andauernden Hubschrauberspritzsaison 2019 sind folgende Regelungen zu beachten: 

Für die Hubschrauberspritzung dürfen nur solche zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Fungizide) in die Anwendungspläne aufgenommen werden, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt worden sind. Jede beabsichtige und genehmigte Behandlung aus der Luft ist mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen. 

Die ADD stellt der Öffentlichkeit Informationen über die genehmigten Anwendungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet. 

Informationen können <link internal-link>hier abgerufen werden.

Während der Hubschraubersaison werden von der ADD stichprobenweise Kontrollen während der Anwendung durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei unter anderem auf angemessene Warnhinweise und auf die umfangreichen Sicherheitsauflagen am Landeplatz gelegt. Damit soll die Einhaltung aller Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden. 

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