Trier/Rheinland-Pfalz –Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Weinbau mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im Steil- und Steilstlagenweinbau, kann neben den gängigen Techniken mit Bodengeräten unter besonderen Voraussetzungen auch mit einer Hubschrauberspritzung durchgeführt werden. Eine Hubschrauberspritzung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist aber nur mit einer Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erlaubt.
Bei der von Anfang Mai bis August andauernden Hubschrauberspritzsaison 2017 sind folgende Regelungen zu beachten.
Zur Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel (Fungizide) angewendet werden, die darüber hinaus vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen worden sind oder
- für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.
Jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft ist mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
Die ADD stellt der Öffentlichkeit Informationen über die genehmigten Anwendungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet.
Die Informationen finden Sie auf unseren nachfolgenden Seiten unter <link internal-link>Themen-Pflanzenschutz- pflanzenschutzrechtliche Genehmigungen-Hubschrauberspritzung.
Während der Hubschraubersaison werden von der ADD stichprobenweise Kontrollen während der Anwendung durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei unter anderem auf angemessene Warnhinweise und auf die Sicherheitsauflagen am Landeplatz gelegt.