Grundschule Lieg geht ins neue Schuljahr 2018/19 / Hauptsacheverfahren zur Schulschließung wird weitergeführt

Trier/Lieg – Die Grundschule Lieg wird im Schuljahr 2018/2019 weiterlaufen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz, das im Eilverfahren entschieden hatte, dass die Grundschule Lieg nicht mit sofortiger Wirkung geschlossen werden kann, verzichtet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) darauf, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Davon unberührt bleibt das Hauptsacheverfahren, das mit dem Ziel der Schließung des Grundschulstandorts Lieg weitergeführt wird.

„Wir haben von der Einlegung der Beschwerde Abstand genommen, um den Eltern und Kindern schnell Klarheit zu geben. Somit wissen Eltern, Kinder und Lehrkräfte, dass der Unterricht im kommenden Schuljahr an der Grundschule Lieg stattfinden wird“, so der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz. „Der geregelte Schulbetrieb ist zum 1. Schultag sichergestellt. Die rechtliche Klärung steht hier hinter dem Interesse der betroffenen Eltern und Kinder zurück.“ 

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte auf Antrag der Verbandsgemeinde Cochem als Schulträger die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen die Aufhebungsverfügung der ADD wiederhergestellt. In der Begründung des Gerichtsbeschlusses ging es nicht um die schulrechtlichen Argumente, die für eine Schließung sprechen, sondern um kommunalaufsichtliche Fragen, die sich aus einer vor einigen Jahren geschlossenen Fusions-Vereinbarung ergeben. Die ADD wird die Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichts im Rahmen des laufenden Widerspruchsverfahrens würdigen.

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