Grundschule Frankenstein bleibt geschlossen

Trier/Neustadt/Wstr. – Das Verwaltungsgericht Neustadst/Wstr. hat mit heutigem Beschluss entschieden, dass die Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sofort vollzogen werden kann. Somit bleibt die Schule am kommenden Montag geschlossen und die betroffenen 14 Schülerinnen und Schüler werden an den Grundschulen Weidenthal und Hochspeyer ins neue Schuljahr starten.

Gegen die Verfügung der Schulaufsicht hatte der Schulträger, die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, am 17. Juli Widerspruch erhoben und wegen des angeordneten Sofortvollzugs einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. eingelegt.

Diesem hat das Gericht nicht stattgegeben. Wie das Gericht ausführte, könne die Schule geschlossen werden, da sie bereits seit Jahren rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen habe. Ein Ausnahmefall, der den Verbleib der Grundschule in Frankenstein nach dem Schulgesetzt rechtfertigen könne, sei nicht gegeben.

Die Schulaufsicht hat alle Voraussetzungen geschaffen, dass die Frankensteiner Schülerinnen und Schüler an ihren neuen Schulen gute Lernbedienungen vorfinden. 

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