Glücksspielaufsicht untersagt illegale Lotterie „GlücksBringer“

Glücksspielaufsicht untersagt illegale Lotterie „GlücksBringer“. Das Logo hat ein grünes Kleeblatt. Daneben steht in Großbuchstaben in grün "GLÜCKS" und in schwarz "BRINGER".
Logo Glücksbringer

Trier – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat der NeoLotto Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg die Veranstaltung der unzulässigen Lotterie „GlücksBringer“ für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sofort vollziehbar untersagt. Die Betreiberin kann noch Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung einlegen. 

Die NeoLotto Deutschland GmbH veranstaltet über ihre Internetseite „gluecksbringer.golotto.de“ eine als Spendenaktion getarnte unzulässige Lotterie. Die hierfür notwendigen Lose in Form sogenannter „Spendenkarten“ können sowohl über den Internetauftritt als auch in Postfilialen und Tankstellen erworben werden. 

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die ADD dazu ermächtigt, die Untersagungsverfügung auch in ihrem Namen sowie mit Wirkung für die jeweiligen Bundesländer zu erlassen. 

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung der Ver-anstalterin inklusive Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Logos der Lotterie „GlücksBringer“ dient der unmittelbaren Zuordnung zur Veranstalterin, um eine Verwechselung mit anderen Veranstaltern zu vermeiden. 

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