Glückspielrechtliche Kontrollen – ADD überprüft Gaststätten

Trier/Rheinland-Pfalz – Die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) angesiedelte Glücksspielaufsicht hat im Rahmen einer großangelegten Kontrollaktion im November 52 Gaststätten stichprobenartig kontrolliert. Anlass der Kontrollen war, dass nach dem Landesglücksspielgesetz der Betrieb von Geldspielgeräten an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Totensonntag ganztätig nicht zugelassen ist. Unabhängig hiervon dürften die Geldspielgeräte an den übrigen Tagen nur zwischen 08.00 Uhr und 02.00 Uhr betrieben werden. 

In 40 Fällen wurden massive Sperrzeitverstöße, insbesondere auch an den stillen Feiertagen festgestellt. Gegen die betroffenen Betreiber werden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 

Die ADD wird auch in Zukunft bei der Kontrolle von Geldspielgeräten die Einhaltung von Sperrzeiten überprüfen. In diesem Zusammenhang wird bereits vorsorglich darauf 

hingewiesen, dass die Geldspielgeräte an Heiligabend ab 13.00 Uhr und am 25. Dezember ganztätig nicht betrieben werden dürfen. 

Teilen

Zurück