Ein voller Erfolg - Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ADD-Tagung der rheinland-pfälzischen Kommunalaufsichtsbehörden

Bild: v.l.n.r. Christof Pause (ADD-Referatsleiter Kommunalaufsicht), Prof. Dr. Christoph Brüning (Universität zu Kiel), ADD-Vizepräsidentin Begoña Hermann, ADD-Präsident Thomas Linnertz, Andreas Utsch (Direktor beim Rechnungshof RLP), Andreas Wagenführer (stellv. Abteilungsleiter MdI)

Trier/Rheinland-Pfalz – Zur ersten landesweiten Tagung aller Kommunalaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz lud die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Kooperation mit dem Innenministerium und dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz alle Landkreise nach Trier ein. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen, um sich über Fragen  der Praxis auszutauschen. ADD-Präsident Thomas Linnertz begrüßte zu Beginn der Veranstaltung: „Die Themenvielfalt in der Kommunalaufsicht ist sehr breit. Es geht um die kommunalen Finanzen, den Bereich Personal, den wichtigen Bereich Kommunalverfassung und die wirtschaftliche Betätigung. Mit diesem Treffen bieten wir den Kommunen einen herausgehobenen fachlichen Input und die Möglichkeit aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen am praktischen Beispiel zu diskutieren.“

Andreas Wagenführer, stellvertretender Abteilungsleiter im Innenministerium hob in seinem Begrüßungswort hervor, dass die finanzielle Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz sehr unterschiedlich ist. Es gebe Kommunen mit erheblichen Einnahmen, aber auch viele, die weit von einem Haushaltsausgleich entfernt sind. 

Mit einem anschaulichen Impulsvortrag von Prof. Dr. Christoph Brüning von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Thema „Aufsichtsbefugnisse, Aufsichtsmittel, Rechtsschutz - Voraussetzungen und Grenzen“ startete die Tagung. Prof. Dr. Christoph Brüning stellte die Rolle der Kommunalaufsicht als Gegenpart der kommunalen Selbstverwaltung dar. „Die Aufsichtsbehörden sollen ihre gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit dem Haushaltsausgleich der Kommunen mehr Beachtung geschenkt und der rechtswidrigen Nutzung von Liquiditätskrediten zur Finanzierung von Haushaltsdefiziten begegnet wird“, so Prof. Dr. Brüning. Denn erst ein ausgeglichener Haushalt könne den Kommunen einen Gestaltungsspielraum auf Zukunft sichern, der ihnen dann die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht. Auch eine gesetzlich normierte Beitragserhebungspflicht widerspreche der kommunalen Selbstverwaltung nicht und wenn der Gesetzgeber eine solche Handlungspflicht vorsehe, könne sie die Kommunalaufsicht auch alternativlos durchsetzen. Prof. Dr. Christoph Brüning sprach sich deutlich für die Anwendung kommunalaufsichtlicher Instrumente aus. Dennoch sollte das schnelle „Umschaltspiel“, also raus aus der Defensive und rein in die präventive Beratung der Kommunen, bei der Spieltaktik der Kommunalaufsichten eine wichtige Rolle einnehmen.
In den vier folgenden Workshops „Kommunale Finanzen“, „Personalaufsicht“, „Kommunales Verfassungsrecht“ und „Länderübergreifender Erfahrungsaustausch“ konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand praktischer Beispiele ihre eigenen kommunalen Erfahrungen austauschen, theoretische Kenntnisse auffrischen oder aktuelle Fragestellungen diskutieren. 

„Insgesamt eine wirklich gelungene Veranstaltung, die von den kommunalen Verwaltungen sehr gut angenommen wurde. Der regelmäßige Austausch zwischen unteren, oberer und oberster Kommunalaufsicht ist aus meiner Sicht ein probates Mittel, um zukünftig kommunalaufsichtliche Mittel noch gezielter und wirkungsvoller einzusetzen. Denn wir wollen, dass die Kommunen möglichst bald ihre Gestaltungsspielräume zurück gewinnen“, resümierte ADD-Vizepräsidentin und Abteilungsleiterin für Kommunales Begoña Hermann.

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