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Beschwerden über Werbeanrufe / ADD untersagt Spendensammlungen des „Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V.“

Logo der Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V.

Trier/Rheinland-Pfalz – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin Spendensammlungen, unter anderem die Telefon-Werbung zur Spendengewinnung und Abbuchung von Geldspenden im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein kann noch Widerspruch gegen die Verbotsverfügung einlegen.

Nachdem der Verein im Februar 2019 eine Verpflichtungserklärung zur Unterlassung öffentlicher Spendensammlungen und Einzügen von Geldspenden in Rheinland-Pfalz abgegeben hatte, wurde die ADD von mehreren Spendern aus Rheinland-Pfalz über Spenden-Werbeanrufe sowie die Abbuchung von Geldspenden informiert. Daraufhin wurde von der ADD jetzt ein Sammlungsverbot verfügt, das bei Verstößen zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Sollten dennoch Spendenwerbeanrufe beziehungsweise der Einzug von Geldspenden rheinland-pfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. 

Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Ver-einsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Dier Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um einen Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden. 
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