ADD weist Vorwürfe entschieden zurück – Keine Toleranz von sexuellen Missbrauch an Schulen

Trier – Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen die von der FDP-Abgeordneten Helga Lerch in der Rheinzeitung vom 24.01.2020 geäußerten Vorwürfe zur Verharmlosung sexuellen Missbrauchs an Schulen. „In jedem Verdachtsfall wird umgehend die Staatsanwaltschaft informiert. Zudem wird seitens des Dienstherrn immer ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Lehrkraft wird in aller Regel vom Dienst freigestellt“ so ADD-Präsident Thomas Linnertz.

„Es gibt keine Entschuldigung für den Missbrauch Schutzbefohlener. In unserem Schuldienst darf niemand tätig sein, der sich einer solchen Straftat schuldig gemacht hat“ stellt Linnertz klar. Auch nach der vorläufigen Entfernung aus der Schule werden alle rechtsstaatlichen Mittel genutzt, um die betreffende Lehrkraft je nach Schwere des Delikts entweder aus dem Landesdienst endgültig zu entfernen oder fern von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Eine endgültige Entfernung aus dem Dienst kann allerdings nicht nur aufgrund einer reinen Verdachtslage erfolgen. Die Entfernung aus dem Dienst sowie jede andere Disziplinarmaßnahme ist als Konsequenz nach Durchführung des Disziplinarverfahrens und der in diesem Verfahren gewonnen Erkenntnisse zu verfügen. Das gebietet unser Rechtstaat.

Teilen

Zurück