Trier/Rheinland-Pfalz – Der Verein „Gemeinsam gegen Altersarmut“ mit Sitz in Berlin hat sich aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verpflichtet, ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise die Werbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz zu unterlassen.
Die sammlungsrechtliche Überprüfung erfolgte auch im Zusammenhang mit der Überprüfung des Vereins „Kinder Krebs Aktion Deutschland e.V.“ mit Sitz in Berlin, der aufgrund eines Sammlungsverbotes keine Sammlungen mehr in Rheinland-Pfalz durchführen darf (siehe PM Nr. 30 vom 11.05.2020).
Sollten dennoch Spendenaufrufe oder fernmündliche Spendenbitten beziehungsweise der Einzug von Spendenbeiträgen rheinland-pfälzischer Spender bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden.