ADD-Glücksspielaufsicht überprüft Gaststätten

Trier/Ludwigshafen – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Glücksspielaufsicht hat gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Ludwigshafen eine Großkontrolle in mehreren vermeintlichen Gaststätten im Stadtgebiet Ludwigshafen durchgeführt. Hierbei erwiesen sich sieben der kontrollierten Gaststätten als „Scheingastronomie“, da der Betrieb der Geldspielgeräte unzweifelhaft im Vordergrund stand. Teilweise wurden die angebotenen Getränke unentgeltlich an die Gäste abgegeben. Der Betrieb der Geldspielgeräte wurde im Anschluss an die Kontrolle eingestellt. In drei weiteren Gaststätten wurden die Geldspielgeräte aufgrund von Verstößen gegen den Jugend- und Spielerschutz ausgeschaltet. 

Bei zukünftigen Kontrollen der Glücksspielaufsicht wird besonderes Augenmerk auf das Vorhandensein einer typischen Gaststätte gelegt und der Betrieb von scheingastronomischen Betrieben unterbunden. 

In Rheinland-Pfalz unterliegen alle Gaststätten mit Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten wie Schankwirtschaften, Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetriebe der glücksspielrechtlichen Überwachung durch die ADD. Gewerbe-rechtlich erfolgt die Kontrolle durch die örtlichen Ordnungsämter. Die betroffenen Gastwirte haben sicherzustellen, dass beispielsweise die Sperrzeiten eingehalten werden, das Personal entsprechend geschult ist sowie der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet ist. 

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