Ausbildung Justizvollzugsdienst

bei der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim

Das Auswahlverfahren für das Jahr 2026 läuft bereits, Bewerbungen können bis zum 07.10.2025 eingereicht werden. 

Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten/zur Justizvollzugsbeamtin erfolgt bei der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim. Bewerbungen für die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Rheinland-Pfalz (z.B. Trier, Zweibrücken, Schifferstadt etc.)  werden bei der ADD nicht entgegengenommen. Die Justizvollzugsanstalten führen ein gesondertes Auswahlverfahren durch, bitte wenden Sie sich direkt an die Justizvollzugeinrichtungen und deren Personalverwaltung. Weitere Infos finden Sie hier, ein Video zum Berufsbild finden Sie hier.  

Die Ausbildung zum Justizvollzugsanwärter bzw. zur Justizvollzugsanwärterin wird im Jahr 2026 zum 01.03.2026, 01.05.2026 und zum 01.11.2026 angeboten. Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 können bereits eingereicht werden. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gewünschten Ausbildungsbeginn an. 

Wir bieten Dir:

  • eine anspruchsvolle Ausbildung im Beamtenverhältnis
  • eine gute Bezahlung bereits während der Ausbildung (1.511,65 € brutto monatlich + ggf. Zuschläge, Stand: 2024)
  • vielfältige Einsatz- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • krisensicherer, interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz
  • aktive Mitgestaltung in einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet

Das solltest Du mitbringen:

  • Sekundarabschluss I oder
  • Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss) und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Aufgaben als Justizvollzugsbeamter/Justizvollzugsbeamtin

Ziel des Abschiebehaftvollzuges ist die Sicherstellung der Ausreiseverpflichtung im Rahmen des asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrens. Die Mitarbeiter im Abschiebehaftvollzugsdienst haben die Aufgabe auf die besondere Situation der untergebrachten Personen einzugehen und sie im Bedarfsfall an das weitere Fachpersonal in der Einrichtung zu vermitteln. Die Betreuung und Bewachung der untergebrachten Personen ist im Wechselschichtdienst rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zu leisten.

Die Aufgaben im Justizvollzugsdienst sind sehr verantwortungsvoll! Hierzu solltest Du ein richtiger Teamplayer mit guten sozialen Kompetenzen sein.

Die Aufgaben umfassen vor allem:

  • Vollzugliche Sicherungsaufgaben
  • Stationsdienst und Aufsicht im Haftbereich
  • Kontrolle und Bedienung der EDV-Technik und Sicherheitssysteme
  • Kontrollgänge
  • Begleitung interner und externer Personen im Haftbereich
  • Durchführung und Überwachung bei Außenterminen, z.B. bei Ärzten, in Krankenhäusern und Gerichten
  • Einweisung und Anleitung des eingesetzten Fremdpersonals

Die Einstellung erfolgt im Jahr 2026 zum 01.03., 01.05. und zum 01.11.2026 und setzt voraus, dass Du erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilnimmst. Das Bewerberauswahlverfahren umfasst insbesondere einen psychologischen Leistungstest, einen psychologischen Persönlichkeitstest und einen Sporteignungstest. Wenn Du die genannten Testungen erfolgreich absolviert hast, möchten wir Dich auch noch gerne persönlich im Rahmen eines Vorstellungsgespräches kennen lernen.

Die Ausbildung zum/zur Justizvollzugsbeamten/ -beamtin dauert insgesamt 18 Monate. Die Ausbildung umfasst Lehrgänge an der an der Justizvollzugsschule in Wittlich von insgesamt 8 Monaten (theoretische Ausbildung) und Praktika bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach am Standort Wöllstein und bei der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige am Standort Ingelheim von insgesamt 10 Monaten (praktische Ausbildung)

 Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum / zur Justizvollzugsobersekretär/in: 

  • Beamtenverhältnis auf Probe als Justizvollzugsobersekretär/in (die Probezeit als Justizvollzugsobersekretär/in dauert im Regelfall drei Jahre)
  • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • Beförderungsmöglichkeiten mit entsprechenden Besoldungssteigerungen:
    - Justizvollzugshauptsekretär/in
    - Justizvollzugsinspektor/in   

Die Bruttogehälter bewegen sich derzeit von ca. 2.300,- € Einstiegsgehalt nach der Ausbildung bis zu ca. 3.400,- € Endgehalt im Endamt jeweils in Abhängigkeit der individuellen Erfahrungsstufe.    

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! Bitte gib in deiner Bewerbung das Datum des möglichen Beginns an. Bitte beachte, dass die ADD nur für die Ausbildung bei der GfA zuständig ist, die verschiedenen JVA führen ein gesondertes Auswahlverfahren durch. Die Bewerbung kann per E-Mail oder auf dem Postwege bei uns eingereicht werden. Die Adresse lautet wie folgt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Personalreferat
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

oder

bewerbung(at)add.rlp.de

Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden alle Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet. Solltest Du jetzt noch Fragen zur Ausbildung oder zum Auswahlverwahren haben, kannst Du Dich jederzeit gerne an uns wenden. Hierfür steht Dir folgender Ansprechpartner zur Verfügung: 

Frau Stella Fey
Tel: +49(651) 9494-743 (nur GfA)
stella.fey@add.rlp.de

  • Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher grundsätzlich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. 
  • Die ADD unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen auf Grundlage der „Selbstverpflichtung zur Sicherung einer familienfreundlichen Personalpolitik“.
  • Bewerber/-innen dürfen zum Einstellungstermin grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 19 Absatz 1 Landesbeamtengesetz - LBG -). Die Höchstaltersgrenze erhöht sich für Schwerbehinderte Menschen um 3 Jahre (§ 8 Absatz 4 Laufbahnverordnung  - LbVO -).