Hubschrauber- und Drohneneinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau im Jahr 2025

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Steillagenweinbau kann neben den gängigen bodengestützten Verfahren unter besonderen Voraussetzungen auch durch Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen müssen im Vorfeld durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden.

Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind.

Während der von Anfang Mai bis August andauernden Spritzsaison ist jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.


Die ADD stellt der Öffentlichkeit während der Flugzeiten Informationen über die genehmigten Hubschrauber-und Drohnenspritzungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in denen eine Anwendung stattfindet.

Die Informationen zu den Hubschrauber- bzw. Drohnenspritzungen 2025 können Sie auf unseren Internetseiten unter:

https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/pflanzenschutz/pflanzenschutzrechtliche-genehmigungen/hubschrauberspritzung

beziehungsweise

https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/pflanzenschutz/pflanzenschutzrechtliche-genehmigungen/drohnenspritzung

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