Unwetter an Pfingsten: Staatliche Soforthilfen für private Haushalte

Die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 haben die Landkreise Südwestpfalz, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie die kreisfreien Städte Trier und Zweibrücken in einem erheblichen Ausmaß getroffen.

 

Zur Milderung außergewöhnlicher Notstände unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinien aufgrund des Elementarschadensereignisses in den LandkreisenSüdwestpfalz, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim undBad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.

 

Downloads

Bekanntmachung über die Feststellung eines Elementarereignisses

Richtlinie Soforthilfe 2024

Antrag auf Soforthilfe Pfingsten 2024

Kontakt

Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bis zum 04. Juli 2024 einzureichen.