Gewährung staatlicher Finanzhilfen - Elementarschäden

Die verheerenden Unwetter in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 haben mehrere Regionen in Rheinland-Pfalz in einem völlig neuen Ausmaß getroffen. Die daraus folgende Flutkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet.

Zur Milderung dieser außergewöhnlichen Notlage unterstützte das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit finanziellen Soforthilfen. Die Anträge konnten bei den zuständigen Kreisverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Trier bis zum 10. September 2021 eingereicht werden.

Darüber hinaus gewähren das Land Rheinland-Pfalz und der Bund staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens. Dabei unterstützt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die zu Schaden gekommenen rheinland-pfälzischen Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Religionsgemeinschaften. 

Alle weiteren Infos finden Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank - Unwetterhilfen.

Kontakt

Markus Pallien
Tel: +49(651) 9494-541
Markus.Pallien(at)add.rlp.de