Trier/Rheinland-Pfalz – Der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, hat sechs bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in den Kehrbezirken Südwestpfalz I, Südwestpfalz III, Westerwald XIII, Bad Dürkheim X, Stadt Koblenz III und Kreis Neuwied II für die Dauer von sieben Jahren bestellt und ihnen die Bestellungsurkunden im Rahmen einer Feierstunde im Kurfürstlichen Palais in Trier überreicht.
Bisheriger und neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk Südwestpfalz I ist Roland Kerner . Der Kehrbezirk Südwestpfalz III wird auch weiterhin von Marin Burkhart wahrgenommen.
Im Kehrbezirk Westerwald XIII ist wie zuvor André Holzbach der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister.
Einen neuen Bezirksschornsteinfegermeister bekommt der Kehrbezirk Bad Dürkheim X. Martin Gerber löst Manfred Weitzel ab, der in den Ruhestand gegangen ist.
In der Stadt Koblenz im Kehrbezirk Stadt Koblenz III gibt es ebenfalls einen Wechsel. Hier wird Johannes Schäfer künftig die Aufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters wahrnehmen. Bettina Spitzley-Andernach hat in einen anderen Kehrbezirk nach Mayen-Koblenz X gewechselt.
Keine Veränderung gibt es hingegen im Kehrbezirk Kreis Neuwied II. Alter wie neuer Bezirksschornsteinfegermeister ist Thomas Staaden.
Eine bedeutende Aufgabe der Bezirksschornsteinfeger ist die Gefahrenvorsorge. Der Bezirksschornsteinfeger sorgt dafür, dass das Risiko, das von Feuer ausgeht, verringert wird. „Wenn sich Techniken und Bauweisen der Häuser in den letzten Jahrzehnten stetig gewandelt haben, so ist das Verbrennen von Energieträgern immer noch Grundlage unseres Heizens und die Arbeit der Bezirksschornsteinfeger absolut wichtig. Sie sind daher mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“, so Linnertz.
Die ADD ist seit dem 08.10.2015 für die Besetzung der Kehrbezirke zuständig und bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Bis dahin war dies die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. In Rheinland-Pfalz gibt es 480 Kehrbezirke, die jeweils für die Dauer von sieben Jahren besetzt werden.