Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind.
Während der von Ende April/Anfang Mai bis August andauernden Spritzsaison ist jede beabsichtigte und genehmigte Behandlung aus der Luft mindestens 48 Stunden zuvor der ADD per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
Die ADD stellt der Öffentlichkeit während der Flugzeiten Informationen über die genehmigten Hubschrauber- und Drohnenspritzungen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die eingesetzten Pflanzenschutzmittel, Anwendungszeitpunkte und Gemarkungen, in den eine Anwendung stattfindet.
Weitere Informationen finden Sie unter