Eilentscheidung zur Grundschule Lieg

Trier/Lieg – Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz im vorläufigen Rechtsschutzverfahren kann die Grundschule Lieg vorerst nicht mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 geschlossen werden. Der Beschluss stellt keine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren dar. Die ADD prüft nun schnellstmöglich, ob Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt werden. Bei der Prüfung der weiteren Schritte wird berücksichtigt, dass der Schulstart schon in vier Wochen ansteht. Dabei gilt das erste Interesse den Eltern und Kindern, die schnell Klarheit bekommen sollen, an welcher Schule der Unterricht im kommenden Schuljahr stattfindet, so ADD-Präsident Linnertz. Sollte die Grundschule Lieg ins Schuljahr 2018/19 starten, könnte die ADD einen reibungslosen Beginn am 1. Schultag gewährleisten. 

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich nicht gegen die schulrechtlichen Erwägungen gewendet. Die Begründung des Gerichts zielt stattdessen in erster Linie auf kommunalaufsichtliche Fragen ab. So hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Aufsichtsbehörde den Fusionsvertrag zwischen den damaligen Verbandsgemeinden Treis-Karden, Cochem, Kaisersesch und Kastellaun nicht ausreichend in ihrer Abwägung berücksichtigt hat. Darin wurde im Jahr 2014 der Erhalt des Grundschulstandorts Lieg aufgenommen. Durch die Genehmigung des Fusionsvertrages durch die Kommunalaufsicht bei der ADD sei ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden, der in der Abwägung zu beachten sei. 

Die Grundschule Lieg wurde mit Organisationsverfügung vom 20. Juni 2018 geschlossen. Der Sofortvollzug wurde angeordnet. Dagegen ist die Verbandsgemeinde im Eilverfahren vorgegangen. Die Grundschule Lieg hatte im vergangenen Schuljahr 14 Schülerinnen und Schüler und wird voraussichtlich im kommenden Schuljahr 19 Schülerinnen und Schüler haben. Damit liegt sie unter der vom Schulgesetz vorgeschriebenen Mindestgröße.

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