ADD: Gefährdung durch Kampfmittel auf dem Stegskopfgelände

Trier/Rheinland-Pfalz – „Eine Freigabe weiterer Wege innerhalb des ehemaligen Militärgeländes rund um den Stegskopf ist erst möglich, wenn eine Gefährdung der Besucher durch Kampfmittel ausgeschlossen werden kann“, so Dr. Cornelia Grewing, zuständige Referentin bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Der ehemalige Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf auf dem Gebiet der beiden Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis sowie der Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Daaden-Herdorf und Rennerod ist jahrzehntelang intensiv militärisch genutzt worden. Auch nach dem Krieg wurde der gesamte Platz durch alliierte Streitkräfte unkoordiniert für Schießübungen verwendet. Daher ist auf dem gesamten Gelände von einer außerordentlich hohen Kampfmittelbelastung auszugehen. Bisherige Funde bestätigen dies.

Nach Einschätzung der Fachlichen Leitstelle für Kampfmittelräumung des Bundes stellen diese alten Kampfmittel eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben möglicher Besucher dar. Um eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden, wurde der Zugang zum Gelände gesperrt und das gesamte Gebiet mit einer Gefahrenabwehrverordnung durch die ADD als Landesordnungsbehörde belegt. Verbotswidriges Betreten ist bußgeldbewehrt. 

„Eine generelle Freigabe von Teilen des Geländes, z.B. von einzelnen Wander- oder Radwegen, ist nur möglich, wenn eine Gefährdung für diese Flächen ausgeschlossen werden kann. Die Sicherheit der Besucher hat dabei oberste Priorität“, so Dr. Grewing weiter.

Um dennoch eine Freigabe zu ermöglichen steht die ADD seit 2016 in Austausch mit der DBU Naturerbe GmbH. Erforderlich zur Nutzungsfreigabe ist eine Kampfmittelräumung, um abschließend mögliche Gefahrenquellen zu beseitigen. Die von der DBU zuletzt vorgeschlagenen stichprobenhaften Aufnahmen der Wege und Seiten-streifen, sogenannte Schürfungen, stellen Erkundungsmaßnahmen dar, die lediglich der vorbereitenden Untersuchung eines Kampfmittelverdachts dienen. Eine flächendeckende Räumung ist damit gerade nicht verbunden.

Die Räumung erfolgt in zwei Schritten, durch eine Untersuchung mittels Sonde und anschließend durch eine Grabung und Bergung an Punkten, an denen die Sonde angeschlagen hat. Zusätzlich zu dieser Räumung im Bereich der freizugebenden Wege müssen die übrigen Flächen beschildert und besondere Gefahrbereiche abgesichert werden.

Bei den konkreten Anforderungen an die Räumtiefe wurden durch die Fachliche Leitstelle für Kampfmittelräumung des Bundes die Bedingungen vor Ort berücksichtigt, die sich aufgrund von großen Mengen Metallschrott im Gelände und magnetisch wirkendem Basaltgestein im Untergrund als schwierig erweisen. Diese, der DBU bekannten, Räumungsziele stellen daher einen Kompromiss zwischen Machbarkeit und Sicherheit dar.

Im März 2019 konnten in Absprache mit der Fachlichen Leitstelle weitere Erleichterungen bei der Räumung in Aussicht gestellt werden. Danach können Asphaltflächen aufgrund ihrer Versiegelung von einer Räumung ausgenommen werden und die Breite der zu räumenden Wegränder ist entsprechend des Geländeverlaufs variabel. Auf eine Räumung nicht versiegelter Wegflächen kann verzichtet werden, wenn diese belegbar zu einem Zeitpunkt gebaut wurden, nach dem kein weiterer Kampfmitteleintrag mehr zu befürchten ist.

„Leider konnten bislang keine dementsprechenden Räumungen und daher auch keine (Teil-)Freigaben erreicht werden. Die Sicherheit der Bevölkerung genießt jedoch weiterhin absoluten Vorrang vor Wirtschaftlichkeitserwägungen. Daher kann eine Besucherfreigabe auch weiterhin nur nach einer fachgerechten Kampfmittelräumung in Aussicht gestellt werden“ so Dr. Grewing abschließend.

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