Versorgungseinrichtungen, wie die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA), sind von dieser Schließung selbstverständlich ausgenommen und erhalten den regulären Alltagsbetrieb aufrecht. Rufbereitschaften für Notfälle bestehen ebenfalls.
Die Belegschaft der ADD kompensiert die geplante Schließzeit mit Urlaubstagen oder durch den Abbau von Überstunden.