Hubschrauber- und Drohneneinsatz zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau 2024

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern im Steillagenweinbau kann neben den gängigen bodengestützten Verfahren unter besonderen Voraussetzungen auch durch Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen müssen im Vorfeld durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigt werden.

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