Anträge auf Zuwendungen für eine Initiative des Ehrenamts

Auch Gruppen und Initiativen, die sich ohne landesrechtliche Anerkennung für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege engagieren möchten, indem sie beispielsweise Pflegebedürftige besuchen, für sie einkaufen oder mit ihnen spazieren gehen, können eine Zuwendung beantragen. Das Nähere zu den Fördervoraussetzungen und Hintergründen ergibt sich aus den obenstehenden Anträgen auf eine Zuwendung.

Anträge auf Förderung sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens den 30.April, für das jeweilige Kalenderjahr, bei der ADD Trier zu stellen.

Kontakt

Anfragen und Anträge richten Sie bitte an

Günter Deinzer
Tel: +49(651) 9494-890
Fax: +49(651) 9494-711890
Guenter.Deinzer(at)add.rlp.de

Wenn Sie vor der Antragstellung eine Beratung wünschen, können Sie sich auch an das LSJV wenden:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Telefon: +49(6131) 967-701
Telefax: +49(6131) 967-12701
E-Mail: serviceAUA(at)lsjv.rlp.de
www.Servicestelle-AUA.rlp.de