Zentralstellen der Jugendwerke
Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW)
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) unterstützt Schülerbegegnungen in Gruppen (u.a. mit einem Programm- oder Reisekostenzuschuss) oder in Spezialprogrammen (individueller Schüleraustausch, Praktika, Gedenkstättenfahrten, Projekte im Drittland).
Informationen zu den aktuellen Programmen finden Sie auch auf der Internetseite des Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW).
Die ADD Trier ist als rheinland-pfälzische Zentralstelle Ihr Ansprechpartner und übernimmt die Beratung für Schulen sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge.
Für die Beantragung des Zuschusses einer Maßnahme kann die deutsche Schule bis zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres eine formlose Voranzeige an die Zentralstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier stellen.
Die Frist zur endgültigen Einreichung des gemeinsam ausgefüllten Antrags endet spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung.
Der gemeinsame Antrag ist bei der Zentralstelle des Deutsch-Polnisches Jugendwerks in Trier einzureichen.
Änderung Antragsfristen
Sollten in diesem Jahr nach Aufhebung der Kontaktsperren und ähnlichen Einschränkungen noch Begegnungen geplant und durchgeführt werden, wird das Deutsch-Polnisches Jugendwerk diese Anträge bearbeiten, auch wenn die Anträge nicht drei Monate vor Projektbeginn gestellt wurden. Die Anträge müssen aber vor Projektbeginn gestellt werden.
Bis spätestens einen Monat nach Durchführung des Projektes ist der sog. Verwendungsnachweis zu erstellen und zur endgültigen Abrechnung der Zentralstelle vorzulegen. Dieser Verwendungsnachweis besteht aus:
- Sachbericht nach Deutsch-Polnisches Jugendwerk-Muster
- Sammelliste der Projektteilnehmenden nach Deutsch-Polnisches Jugendwerk-Muster
(Diese Liste füllt der Projektorganisator anhand der von den deutschen und polnischen Teilnehmern einschl. Leitungsteam ausgefüllten „Teilnahmebestätigungen“ aus; Teilnahmebestätigungen nach dem Deutsch-Polnisches Jugendwerk-Muster * verbleiben beim Gastgeber und können zu Prüfzwecken angefordert werden)
- Durchgeführtes Programm nach Deutsch-Polnisches Jugendwerk-Muster*
- Tabellarische Aufstellung aller Ausgaben (der Programm- bzw. Reisekosten) und Einnahmen (Eigen- und Drittmittel)
- Rechnungsbelege in Kopie für Programmkosten (Unterkunft) sowie Reisekosten (Fahrtkostennachweis Bahn/Bus/Flug)
*Dafür sind die offiziellen Vordrucke des Deutsch-Polnisches Jugendwerks zu verwenden. Diese können auf der Internetseite des
Deutsch-Polnischen Jugendwerk heruntergeladen werden.
Nach Prüfung der o.g. Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Zuschuss festgesetzt und an Sie überwiesen.
Die Antragstellung und Abrechnung der Begegnung kann auch elektronisch über das Portal „OASE“ erfolgen. Um das OASE-Portal nutzen zu können, müssen sie sich vorher im System registrieren.
Den Link zum Portal und alle anderen wichtigen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Das DFJW fördert Schülerbegegnungen in Gruppen am Ort des Partners in Frankreich mit einem Zuschuss zu den Fahrtkosten.
Der Austausch zwischen einer deutschen und einer französischen Schule erfolgt in der Regel mit Unterbringung in den Gastfamilien.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet noch weitere Förderprogramme an. Diese können Sie der Homepage des DFJWs entnehmen.
Die ADD Trier ist als rheinland-pfälzische Zentralstelle Ihr Ansprechpartner und übernimmt die Beratung für Schulen sowie die Prüfung und Weiterleitung der Anträge an das DFJW.
Der Antrag muss spätestens bis zum 15.11. des Vorjahres auf der Online-Plattform des DFJWs hochgeladen werden. Anträge in Papierform werden nicht mehr akzeptiert!
Die Eingabe des Antrags erfolgt über den folgenden Link Deutsch-Französisches Jugendwerk.
Die folgenden Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- pädagogisches Projekt (Vorgaben der im Anhang beigefügten Datei entnehmen)
- vorläufiges Programm,
- Vordruck „Antrag“ mit Unterschrift der Schulleitung (bei dem Vordruck handelt es sich um eine automatisch generierte Seite der Online-Plattform, die zum Ausdruck zur Verfügung steht).
Spätestens zwei Monate nach Durchführung des Projekts wird der sog. Verwendungsnachweis erstellt. Dieser muss auf die Online-Plattform hochgeladen werden. Dazu werden im Einzelnen folgende Unterlagen benötigt:
- Vordruck „Verwendungsnachweis“ mit Unterschrift der Schulleitung (bei diesem Vordruck handelt es sich um eine automatisch generierte Seite der Online-Plattform die zum Ausdruck zur Verfügung steht),
- detaillierter Bericht über die durchgeführte Begegnung (Vorgaben der im Anhang beigefügten Datei entnehmen),
- detailliertes Programm des Projektes,
- die Teilnehmerliste der deutschen Schülerinnen und Schüler muss vollständig ausgefüllt werden und mit den jeweils eigenhändigen Unter¬schriften aller Teilnehmenden ein-schließlich der der begleitenden Personen versehen sein (den Vordruck finden Sie zum Ausdrucken auf der Plattform oder auf der Internetseite des DFJWs),
- Fahrtkostenrechnung(en) für die Hin- und Rückfahrt nach Frankreich.
Nach Prüfung der o.g. Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Zuschuss festgesetzt und an Sie überwiesen.
Wichtige Teilnahmeinformationen (z.B. Mindestdauer, Mindestteilnehmerzahl) können Sie den Förderrichtlinien auf der Homepage des DFJWs entnehmen!
Kontakt
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Luisa Begon
Tel: +49(651) 9494-335
Luisa.Begon(at)add.rlp.de
Bettina Münch-Rosenthal
Tel: +49(261) 20546 13405
Bettina.Muench-Rosenthal(at)add.rlp.de
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Luisa Begon
Tel: +49 (651) 9494-335
Luisa.Begon(at)add.rlp.de