Wassersicherstellung
Das Wassersicherstellungsgesetz umfasst Maßnahmen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Abflussregelung.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt derzeit im Erhalt der bestehenden Vorsorgemaßnahmen, d.h. der Einrichtungen der Notwasserversorgung. Diese ist so konzipiert, dass die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte, im Verteidigungsfall aber auch bei anderen Schadenslagen, bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung im Wesentlichen aus dem gegen Verunreinigungen am besten geschützten Grundwasser mittels einfach zu bedienender Brunnenanlagen im Verbrauchsgebiet unmittelbar versorgt werden können. Vorsorgemaßnahmen werden primär in definierten Prioritätsgebieten (Ballungsräume, Landkreise usw.) durchgeführt.
- Energiesicherung
Durchführung der Elektrizitätssicherungsverordnung und der Gassicherungsverordnung. Bei der Durchführung dieser Verordnungen in Krisensituationen wird es sich in der Regel um Aufgaben von überregionaler Bedeutung handeln. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion fungiert als Bündelungsbehörde. - Telekommunikation
Bescheinigung der Telekommunikationsbevorrechtigung gemäß § 6 Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes.