Vergabeprüfstelle
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet ihre Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der Vergabevorschriften auszuschreiben.
Ziel des Vergaberechts ist es, einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Nur wenn Unternehmen faire Chancen haben, gibt es auch viele Bewerber und die öffentliche Hand erhält damit gute, innovative Angebote und kann wirtschaftlich handeln.
Alle Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier überprüft behauptete Verstöße gegen die Vergabebestimmungen unterhalb der maßgebenden EU-Schwellenwerte. Vergaberechtliche Fragestellungen werden im Vorfeld einer Vergabe einer evtl. erforderlichen streitschlichtenden Lösung zugeführt.
Daneben berät die VOB-Stelle öffentliche Auftraggeber bei einer ausschreibungskonformen Vergabe in Bauverfahren.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten der Rechts- und Fachaufsicht können alle Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft werden.
Weitere Informationen zu dem in Rheinland-Pfalz geltenden Vergaberecht auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.