Digitale Kontrollgeräte
Ab Mai 2006 müssen Fahrzeuge
- mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen und
- zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen
Das Kontrollgerät kann maximal 365 Tage tätigkeitsbezogene Daten der Fahrerin bzw. des Fahrers aufzeichnen und speichern. Daneben ist die Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden erfassbar.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge, die mit einem analogen Kontrollgerät ausgestattet sind, besteht keine Nachrüstpflicht. Ein freiwilliger Einbau des digitalen Kontrollgeräts ist jedoch möglich.
Für die Benutzung des digitalen Kontrollgeräts sind verschiedene Speicherkarten (Kontrollgerätkarten) erforderlich. Dies sind scheckkartengroße Plastikkarten, die einen Mikrochip enthalten. Neben der Fahrerkarte kommen die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte zum Einsatz. Umfassende Informationen über die Karten sowie deren Beantragung können Sie sich in der rechten Spalte herunterladen.
Die ADD übt die Fachaufsicht über die Ausgabestellen aus.