Sprachförderlehrkräfte
Aufgrund der aktuellen Zuwanderungssituation bleiben Maßnahmen zur Sprachförderung an Schulen weiter notwendig.
Aus diesem Grund besteht derzeit nach wie vor Bedarf an Sprachförderlehrkräften. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen, die Vergütung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum TV-L.
Wir sind interessiert an Bewerberinnen und Bewerbern mit abgeschlossener Lehramtsausbildung, in Ausnahmefällen können auch Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung oder vergleichbarer Ausbildung berücksichtigt werden.
Sofern Sie an einer Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft interessiert sind, bitten wir Sie, sich online im Bewerbungsportal für befristete Stellen zu bewerben.
Sie können sich dort für die Beschäftigungsart „Einsatz als Sprachförderlehrkraft“ registrieren und angeben, welchen Studienabschluss Sie vorweisen. Bitte geben Sie dort auch an, wenn Sie über ein universitäres Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache verfügen.
Bitte laden Sie sämtliche Nachweise online im Bewerberportal hoch.