Beamtendienstzeiten - Festsetzungsstelle
„Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) trifft als zuständige Personaldienststelle die Entscheidungen über:
- die Stufenfestsetzung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) für die Beamtinnen und Beamten, die nach dem 30.06.2013 in Rheinland-Pfalz erstmals mit Anspruch auf Grundgehalt ins Beamtenverhältnis berufen wurden, ggf. unter Anrechnung von Zeiten, in denen dienstliche Erfahrung hinzugewonnen wurde
- die Berechnung und Festsetzung des Jubiläumstages für das 25-, 40- und 50-jährige Dienstjubiläum (Dienstzeitberechnung DZB) nach der Jubiläumszuwendungsverordnung (JubVO)
- die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen für die Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten der nachgenannten Behörden
Antragsberechtigte:
- alle verbeamteten Lehrkräfte der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz, deren Personalakte bei der Schulabteilung der ADD vorliegt
- alle Beamte/-innen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- alle Landesbeamte/-innen der Kreisverwaltungen als untere Behörden der allgemeinen Landesverwaltung
- alle Beamte/-innen aus dem Geschäftsbereich der ADD