Neue Regelungen in der Pflanzengesundheit
Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 (gültig ab 14.12.2019)
Am 14. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen des EU- Pflanzengesundheitssystems in Kraft. Die neuen Regelungen lösen das bisherige Regelungssystem ab.
Ziel ist u. a. ein verbesserter Schutz der Gemeinschaft vor Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch bessere Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards. Die EU Kommission setzt dabei auf eine stärkere Verantwortung der Marktbeteiligten. Die neuen Regelungen sollen einen stärkeren, transparenteren und nachhaltigeren Rahmen schaffen und eine flexiblere Reaktion auf neu auftretenden Risiken ermöglichen.
Eine Sammlung der Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite des Julius Kühn-Instituts.
Neu sind u.a. die erweiterte Registrierungspflicht (weitere Informationen unter Registrierungspflichten) für Betriebe, die Ausweitung der Pflanzenpasspflicht auf sämtliche Pflanzen zum Anpflanzen sowie die Meldepflicht für Jedermann über das Vorkommen oder den Verdacht des Vorkommens von Unionsquarantäneschädlingen und von vorläufigen Unionsquarantäneschädlingen bei der zuständigen Behörde.
Neben der Pflicht zur Registrierung wurde auch die Anzahl pflanzenpasspflichtiger Waren ausgeweitet.
So erstreckt sich die Pflanzenpasspflicht nun auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, einschließlich bestimmter Samen und Vermehrungsmaterial, innerhalb der gesamten Handelskette.
Im Zuge der Harmonisierung der Abwicklung des Handels mit Drittländern führt die EU neue Verfahren für die Abfertigung von Importen von Pflanzen, Pflanzenteilen, Früchten, Obst und Gemüse, Samen und anderen Produkten ein. Die Anmeldung von Importen pflanzlicher Waren und von Verpackungsholz muss jetzt über die EU-Anwendung TRACES erfolgen. Weitere Informationen siehe unter Handel mit Drittländern.
Weitere Details zu den neuen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten zum Thema Pflanzengesundheit und auf den folgenden Internetseiten:
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/neues-pflanzengesundheitssystem.html
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/binnenmarkt---unternehmer-1-436.html
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/einfuhr/ausfuhr---neues-pflanzengesundheitssystem.html
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/schaedlinge---neues-pflanzengesundheitssystem.html
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/traces.html
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/schaedlinge---neues-pflanzengesundheitssystem.html#sch2
Fragen richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: pflanzenschutz[at]add.rlp.de