Weinreben auf ebener Fläche © ADD RLP

© ADD RLP

© ADD RLP

Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (Umstrukturierungsbeihilfe)

Zu einer der Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates und der Delegierten  Verordnung (EU) Nr. 2016/1149 der Kommission sowie der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr. 2016/1150 der Kommission die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (Umstrukturierungsbeihilfe).

Hierbei handelt es sich um eine von der EU zu 100 Prozent finanzierte Beihilfe, die interessierten Winzerinnen und Winzern die Chance bietet, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen. Um die Anforderungen der EU an dieses Förderprogramm zu erfüllen, ist ab dem Pflanzjahr 2017 zusätzlich eine Vor-Ort-Kontrolle vor der Maßnahme erforderlich. Das Förderprogramm umfasst jetzt ein 2-teiliges Antragsverfahren.

Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Weinmarktordnung zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.

Die Antragsformulare und das Merkblatt werden nicht mehr in Papierform bei den Kreisverwaltungen vorgehalten. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) zu stellen. Bei der elektronischen Antragsstellung im Weininformationsportal erhalten Sie umfangreiche elektronische Unterstützung durch das System.

Weitere Informationen und Richtlinien zur Weinmarktordnung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.