Ab diesem Jahr werden auf unserer Internetseite keine Anträge mehr bereitgestellt. Diese finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (WVLW) Rheinland-Pfalz.
Im Jahr vor der geplanten Pflanzung ist ein Antrag Teil 1 für die Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zu stellen. Es werden für den Antrag Teil 1 im Jahr 2020 wieder zwei Antragsfristen angeboten:
- Frühjahrsantrag: 4. Mai – 2. Juni 2020
- Bescheidversand: voraussichtl. September 2020
- Herbstantrag: 1. – 30. September 2020
- Bescheidversand: voraussichtl. Dezember 2020
Im Antrag Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist und die im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen.
Weitergehende Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten des
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Ab Montag, dem 4. Januar 2021 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 01. Februar 2021. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist für Anträge Teil 2. Sie endet am 30. April 2021. Die v. g. Antragsfristen gelten nur für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2021 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Antragsunterlagen 2020/2021 Antrag Teil 1 und Antrag Teil 2