SED-Opferrente

Das am 29.08.2007 in Kraft getretene "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" sieht eine Opferrente in Höhe

  • von bis zu 330 Euro für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor.

Ergänzt bzw. verbessert wurde diese Bestimmung mit dem am 03.12.2010, am 22.12.2014 und am 28.11.2019 in Kraft getretenen Vierten, Fünften und Sechsten Gesetz.