Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz (Afa's)
Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) besteht seit Mai 1992. Sie war bis Sommer 2015 die einzige Dienststelle dieser Art im Lande Rheinland-Pfalz und für die Unterbringung von 700 Asylbegehrenden ausgelegt. Durch die aktuelle Zuwanderungssituation wurden neue Aufnahmeeinrichtungen in Hermeskeil, Kusel, Ingelheim und Speyer geschaffen.
Aufgaben
- Asylbegehrende im Sinne des Asylgesetz (AsylG) aufzunehmen, unterzubringen, zu betreuen und zu den Kommunen innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu verteilen. Dabei soll der Aufenthalt der Asylbegehrenden in der AfA 6 Monate nicht übersteigen
- Bereitstellung von Unterkunftsplätzen für Kommunen zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbegehrenden in konkreten Notsituationen
- Regelung der Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz
- Verteilung und datenmäßige Erfassung der jüdischen Emigranten aus den ehemaligen GUS Staaten
- Aufnahme und Verteilung spätausgesiedelter Menschen
Weitere am Asylverfahren beteiligte Behörden
Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge (BAMF) Außenstelle Trier