Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilderinnen und Ausbilder müssen für die Ausbildung junger Menschen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Die fachliche Eignung besteht aus den beruflichen und aus den berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Um die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, ist eine Prüfung nach den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung abzulegen.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten umfassen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen.

Die Ausbildereignungsprüfung kann in Verbindung mit der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden. Es ist bereits ein Teil der Meisterprüfung.