Ihr Recht auf Information
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem
Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Hier geht es zur Transparenz-Plattform.