Weiteres Vorgehen für die Schulen in Rheinland-Pfalz
- Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wieder in Präsenz unterrichtet.
- Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht.
- Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt.
- Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.
- Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort.
Mehr Informationen https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/.
Land erweitert Testmöglichkeiten für Lehrkräfte und sonstige Mitarbeitende in Schulen
Bisher konnten sich Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte auf freiwilliger Basis auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen, wenn sie Kontaktperson der Kategorie II waren. Jetzt haben wir diese Testmöglichkeiten erweitert. Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte in den Schulen dürfen sich nun – ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kitas, in der Kindertagespflege und in (teil-)stationären Hilfen für Erziehung – jederzeit testen lassen. Wir wollen mehr Präsenz ermöglichen und dazu gehört, dass wir die Rahmenbedingungen ständig anpassen und verbessern. Dabei arbeiten wir auf der Höhe der Zeit und in enger Abstimmung mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsbereich. Mit diesen Maßnahmen möchten wir allen in Kita und Schule weiter bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen und ihnen zusätzliche Sicherheit geben. Es bleibt aber dabei, dass auch weiterhin auf die Einhaltung aller sonstigen Hygienemaßnahmen geachtet werden muss“, so Hubig.
Pressemitteilung vom 11.02.2021
Informationen zu den Testmöglichkeiten finde Sie auf den Internetseiten des LSJV